DRK Wasserwacht befürchtet mehr Badeunfälle
Erhöhte Wachsamkeit an Stränden und Badeseen
Zum Start der Badesaison und vor Beginn der Schulferien in den ersten Bundesländern weist die Wasserwacht des DRK Landesverban-des Mecklenburg-Vorpommern darauf hin, dass es in diesem Jahr zu einer erhöhten Gefahr von Badeunfällen kommt. Die Rettungsschwimmer würden das Geschehen an Stränden und Seen unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften mit nochmals erhöhter Wachsamkeit verfolgen.
Nach den Worten von Werner Kuhn, Präsident des DRK Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gilt das besondere Augenmerk dabei den Kindern: „Durch die Schließung der Schwimmhallen in Folge der Corona-Pandemie konnte seit März kein Schwimmunterricht an den Schulen mehr stattfinden. Das bedeutet allein für Mecklenburg-Vorpommern, dass 11.000 Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen in diesem Jahr nicht schwimmen lernen konnten. Je-der weiß aber, wie gern Kinder ins Wasser gehen. Wir sehen hier ei-ne besondere Gefahr.“
Die Statistik von 2019 besagt, dass die Hauptursachen für schwere Badeunfälle in erster Linie Leichtsinn, Selbstüberschätzung und nicht Schwimmen können sind.
Darüber hinaus stellt die Corona-Pandemie die Wasserwacht vor besondere Herausforderungen:
Badesaison 2020 unter Corona-Bedingungen
- Badesaison in den Ostseebädern wurde am 15. Mai gestartet
- Auf Usedom bereits am 01.05. begonnen, bisher nur hauptamtliches Personal eingesetzt, auf ehrenamtliche Rettungsschwimmer (insbesondere aus anderen Bundesländern) wird bisher verzichtet.
- Seit 25. Mai auch Öffnung der Badestellen an Binnenseen gestattet unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln
- Einhaltung der Verordnungen wird durch örtliche Gesundheitsämter / Ordnungsämter überprüft
- Abstandsregeln und Hygiene gilt auch für Rettungsschwimmer
- Auf den Rettungstürmen sind die Rettungsschwimmer angehalten, mindestens 1,50m Abstand zu halten
- Das führt ggf. auch zur Reduzierung des Personals auf den Rettungstürmen, wenn Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann
- Rettungsschwimmer werden bei Dienstantritt über die speziellen Regelungen informiert und zur Einhaltung belehrt
- Problem ist auch die Unterbringung der auswärtigen RS – Unterbringung in Mehrbettzimmern nicht möglich
- Rettungsschwimmer, die zu Risikogruppen gehören, werden nicht eingesetzt
Besondere Hinweise auch im Umgang mit Badegästen:
- Der Zutritt zu den Rettungstürmen ist nur nach Aufforderung gestattet.
- Abstandsgebot gilt auch zwischen Rettungsschwimmern und Badegästen
- Bei Bagatellverletzungen (Pflasterkleben) leiten Rettungsschwimmer Patienten bei selbständig durchführbaren Wundversorgungen an und geben ggf. Material wie Pflaster unter Beachtung der Abstandregelungen weiter.
- Bei notwendigem engerem Kontakt bei der Versorgung müssen Rettungsschwimmer und Badegäste einen Mundschutz tragen
- Mundschutz wird ggf. auch am Rettungsturm ausgegeben (je nach Materialbestand).
- Kontaktflächen sind regelmäßig zu desinfizieren
- Verwendung von Einmal-Material